Auf dieser Seite haben wir häufige Fragen unserer Mitglieder für Sie zusammengestellt.
Sollten Sie hier nicht fündig werden, kontaktieren Sie uns bitte...
Kann jeder Mitglied werden?
Nein, nicht jeder kann Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden.
Laut § 4 Nr. 11 StBerG dürfen wir Gewerbetreibende, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einnahmen selbständiger Tätigkeit nicht beraten. (siehe Beratungsbefugnis)
Wer Mitglied werden kann:
In unserem Lohnsteuerhilfeverein kann jeder Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Auszubildender, Student und Unterhaltsempfänger Mitglied werden. Es sollten ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhaltsleistungen und Versorgungsbezügen sein.
Zusätzliche Einnahmen:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Überschuss-Einkünfte
Die gesamten Einnahmen dürfen einen Betrag von 18.000 € (Alleinstehende) bzw. 36.000 € (Ehepaare) nicht überschreiten.
Eine ausführliche Erläuterung finden Sie hier.
Was kostet eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Thü-Sa e. V.?
Die Mitgliedschaft kostet Sie eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 Euro. Weiterhin zahlen Sie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihrem Brutto-Haushaltseinkommen richtet. Den Beitrag können Sie unserer sozial gestaffelten Beitragsordnung entnehmen.
Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt und passen sich den jeweiligen Lebensumständen bzw. finanziellen Gegebenheiten des Mitglieds an.
Der Mitgliedsbeitrag ist jedes Jahr zum 15.01. fällig, unabhängig davon, ob Sie die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen oder nicht (ähnlich wie bei einer Mitgliedschaft im Sportverein).
Wie kann ich Mitglied werden?
Sie vereinbaren einen Termin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Zu diesem Erstgespräch können Sie bereits erste Unterlagen mitbringen. Der/Die Berater/in wird Sie vor Ort nochmal über die Mitgliedschaft in unserem Verein aufklären. Wenn Sie einverstanden sind, unterschreiben Sie einen Aufnahmeantrag und erkennen somit die Mitgliedschaft in unserem Verein an. Anschließend findet Ihre ganz persönliche Beratung statt. Mehr unter: Mitglied werden.
Wie finde ich meine persönliche Beratungsstelle?
Wählen Sie selbst Ihren persönlichen Berater/Ihre persönliche Beraterin in einer unserer ca. 50 Beratungsstellen in Sachsen und Thüringen ganz in Ihrer Nähe. Sie können unter Beratungsstelle finden Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort eingeben und erhalten anschließend alle Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Gerne können Sie sich auch telefonisch nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe unter 03741-120 80 12 erkundigen.
Welche Unterlagen soll ich zum Beratungsgespräch mitbringen?
Sie können sich vorab bei Ihrer Beratungsstelle erkundigen oder sich grob an unserer Checkliste orientieren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Dokument benötigt wird, bringen Sie es bitte trotzdem mit. Ihr Berater/Ihre Beraterin wird prüfen, ob die Unterlagen für Ihre Steuererklärung relevant sind.
Fehlende Unterlagen können natürlich auch nachgereicht werden.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Nach unserer Satzung § 4 Nr. 2 muss die schriftliche Kündigung bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres, für das die Kündigung wirken soll, dem Vorstand zugegangen sein. Es gelten dann alle Rechte und Pflichten Ihrer Mitgliedschaft bis zum Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres.
Bitte beachten Sie, dass bei Ehepartnern beide die Kündigung unterschreiben müssen, andernfalls läuft die Mitgliedschaft für den verbleibenden Ehepartner weiter. Kündigungen per E-Mail werden nicht anerkannt.
Kündigungen, die in der Verwaltung des Lohnsteuerhilfevereins eingehen, werden schriftlich bestätigt.
Sie können die Kündigung an folgende Adresse senden:
Lohnsteuerhilfeverein Thü-Sa e. V.
Verwaltung
Morgenbergstraße 19
08525 Plauen
Alternativ können Sie die Kündigung auch in Ihrer persönlichen Beratungsstelle abgeben.
Die Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Ziff. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG).