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Beitragsordnung

Faire Mitgliedsbeiträge, sozial nach Einkommen gestaffelt.
Schon ab 49 €/Jahr.

Die Mitgliedsbeiträge in unserem Lohnsteuerhilfeverein richten sich nach Ihrem Jahreshaushaltseinkommen. Sie können die Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfeverein Thü-Sa e. V. auch als PDF-Dokument herunterladen...

Jahreshaushalteinkommen   Beitragssatz
  0 € 25 €
1 € - 5.000 € 49 €
5.001 € - 7.500 € 57 €
7.501 € - 10.000 € 64 €
10.001 € - 12.500 € 75 €
12.501 € - 17.500 € 83 €
17.501 € - 22.500 € 93 €
22.501 € - 27.500 € 105 €
27.501 € - 35.000 € 125 €
35.001 € - 42.500 € 150 €
42.501 € - 50.000 € 180 €
50.001 € - 57.500 € 210 €
57.501 € - 72.500 € 245 €
72.501 € - 87.500 € 280 €
87.501 € - 105.500 € 320 €
105.501 € - 125.000 € 360 €
125.001 € - 150.000 € 400 €
150.001 € - 200.000 € 440 €
200.001 € - 250.000 € 480 €
250.001 € - 300.000 € 520 €
  ab 300.001 € 560 €

Neue Beitragsordnung ab 01.01.2025


Jahreshaushalteinkommen   Beitragssatz
0 € - 5.000 € 50 €
5.001 € - 7.500 € 60 €
7.501 € - 10.000 € 67 €
10.001 € - 12.500 € 79 €
12.501 € - 17.500 € 87 €
17.501 € - 22.500 € 98 €
22.501 € - 27.500 € 110 €
27.501 € - 35.000 € 132 €
35.001 € - 42.500 € 160 €
42.501 € - 50.000 € 190 €
50.001 € - 57.500 € 210 €
57.501 € - 72.500 € 245 €
72.501 € - 87.500 € 280 €
87.501 € - 105.500 € 320 €
105.501 € - 125.000 € 380 €
125.001 € - 150.000 € 410 €
150.001 € - 200.000 € 450 €
200.001 € - 250.000 € 490 €
250.001 € - 300.000 € 530 €
300.001 € - darüber 570 €

beitragsordnung 4Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10,00 € (sind bei Ehepartnern beide Mitglied, ist die Aufnahmegebühr jedoch nur durch einen Ehepartner zu entrichten). Grundlage für die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist das jährliche Haushalteinkommen (= Einnahmen i.S.d. § 8 EStG).

Das Erlassen der Beitragspflicht kann nur mit Zustimmung des Vorstands erfolgen. Die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.


Es kann noch günstiger werden!*

Beispiel: Angenommen, Ihr Mitgliedsbeitrag beträgt 150 Euro/Jahr. Davon können Sie 100 Euro als Steuerberatungskosten steuerlich geltend machen. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 30 Prozent bekommen Sie also 30 Euro vom Finanzamt zurück.

Ihre Kosten betragen also effektiv nur 120 Euro anstatt der ursprünglich berechneten 150 Euro.

Ihre Ersparnis:

  • effektiver Aufwand: 120 Euro/Jahr
  • durchschnittliche jährliche Steuererstattung: 974 Euro**
  • Ihr jährlicher Gewinn: 854 Euro
  • auf zehn Jahre gerechnet sind dies 8.540 Euro … oder eine tolle Weltreise.

* Rechenbeispiel mit statistischen Mittelwerten, persönliche Ergebnisse können davon abweichen.
** Quelle: Statistisches Bundesamt

Die Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Ziff. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

 


 

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